Beratung im Arbeitsrecht
In der arbeitsrechtlichen Beratung konzentriere ich mich auf das sog. Individualarbeitsrecht, bei dem es vor allem um die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht. Im Mittelpunkt stehen hier die folgenden Vorgänge:
- Prüfung und Verhandlung von Anstellungsverträgen
- Prüfung und Abwehr von Abmahnungen
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
- Kündigungsschutzklagen
- Rechtsschutz gegen sonstige arbeitsrechtliche Maßnahmen
- Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen (einschl. der Durchsetzung von Berichtigungsansprüchen)